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Art. 265b

210ZGBFederal ActJan 1, 1912Original source
  1. Die Zustimmung darf nicht vor Ablauf von sechs Wochen seit der Geburt des Kindes erteilt werden.
  2. Sie kann binnen sechs Wochen seit ihrer Entgegennahme widerrufen werden.
  3. Wird sie nach einem Widerruf erneuert, so ist sie endgültig.

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