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Art. 1

172.217.1OV-UVEKFederal Council OrdinanceJan 1, 2000Original source
  1. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) leistet in seinen Politikbereichen einen Beitrag an die nachhaltige Entwicklung der Schweiz.
  2. Es verfolgt dabei die folgenden Ziele:
    1. Schutz und Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen (ökologische Nachhaltigkeit);
    2. Sicherstellung attraktiver Dienstleistungen in den Bereichen Verkehr, Energie, Wasser, Post, Telekommunikation und elektronische Medien im Interesse der Bevölkerung und Wirtschaft (wirtschaftliche Nachhaltigkeit);
    3. Sicherstellung des Zugangs zu den natürlichen Lebensgrundlagen und zu den öffentlichen Dienstleistungen für alle Bevölkerungskreise und für alle Landesteile zu vergleichbaren Bedingungen und Schutz der Menschen vor Gefahren und gesundheitlichen Risiken (soziale Nachhaltigkeit).
  3. Das UVEK befasst sich mit folgenden Tätigkeitsbereichen:
    1. Verkehr zu Land, zu Wasser und in der Luft;
    2. 1 Erhebung und Nutzung der Wasservorkommen;
    3. Energieversorgung;
    4. elektronische Medien, Telekommunikation und Post;
    5. 2 nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen;
    6. Schutz vor Naturgefahren;
    7. 3 Raumordnung und Raumentwicklung.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Okt. 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2006 (AS 2005 5441).

  2. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 26. Okt. 2005, in Kraft seit 1. Jan. 2006 (AS 2005 5441).

  3. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Okt. 2000, in Kraft seit 1. Nov. 2000 (AS 2000 2611).

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