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Die Einreichung des Gesuchs um eine ETIAS-Reisegenehmigung, die automatisierte Prüfung durch das ETIAS, die manuelle Prüfung durch die ETIAS-Zentralstelle sowie die Übermittlung des Falls an die zuständige nationale ETIAS-Stelle erfolgen nach der Verordnung (EU) 2018/12401.
Siehe Fussnote zu Art. 5 Abs. 1 Bst. abis. ↩
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