Back to law

Art. 131

131.212KVCantonal ConstitutionJan 1, 1995Original source
  1. Die Staatsverfassung des Kantons Bern vom 4. Juni 1893, der Zusatz zur Staatsverfassung des Kantons Bern hinsichtlich des jurassischen Landesteiles vom 1. März 1970 sowie die Verfassungsgrundlage für den Kanton Bern in seinen neuen Grenzen vom 5. Dezember 1976 sind aufgehoben.
  2. Bestimmungen des bisherigen Rechts, welche dieser Verfassung widersprechen, sind aufgehoben.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.