Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal
{T 0/2} 6B_681/2009
Verfügung vom 27. August 2009 Strafrechtliche Abteilung
Besetzung Bundesrichter Schneider, Einzelrichter, Gerichtsschreiberin Arquint Hill.
Parteien X.________, Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft, 4410 Liestal, Beschwerdegegnerin.
Gegenstand Mehrfache Urkundenfälschung,
Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivil- und Strafrecht, vom 21. April 2009 (100 08 707).
Der Einzelrichter zieht in Erwägung: Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 20. August 2009 zurückgezogen.
Demnach verfügt der Einzelrichter:
Die Beschwerde in Strafsachen wird als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
Es werden keine Kosten erhoben.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivil- und Strafrecht, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 27. August 2009
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Einzelrichter: Die Gerichtsschreiberin:
Schneider Arquint Hill