Zurück zum Gesetz

Art. 71

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. Das Versicherungsunternehmen berechnet den Sollbetrag für jedes gebundene Vermögen gesondert aufgrund der jeweils aktuellen versicherungstechnischen Rückstellungen.
  2. Die FINMA kann in begründeten Fällen unterjährig fundierte Schätzungen der aktuellen versicherungstechnischen Rückstellungen zulassen.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.