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Art. 38

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 9b VAG)

  1. Risikoabsorbierende Kapitalinstrumente nach Artikel 37 in Tier 1 haben keinen festen Rückzahlungstermin.
  2. Risikoabsorbierende Kapitalinstrumente nach Artikel 37 in Tier 2 haben keinen festen Rückzahlungstermin oder eine ursprüngliche Laufzeit von mindestens fünf Jahren.

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