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Art. 178

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. Die Versicherungsunternehmen legen den Prämientarif einschliesslich des Kalkulationsschemas gemeinsam der FINMA zur Genehmigung vor.
  2. Die massgebende Prämie ist dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsnehmerin gegenüber in der Police gesondert und betragsmässig nach den versicherten Risiken Feuer und Elementarschäden getrennt auszuweisen.

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