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Art. 177

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. Die Versicherungsunternehmen erarbeiten ein Prämienkalkulationsschema.
  2. Sie berechnen den Prämientarif aufgrund des Kalkulationsschemas; dabei tragen sie einer voraussichtlichen Änderung des Schadenbedarfs Rechnung.

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