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Art. 151

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle
  1. Der Überschussfonds ist eine versicherungstechnische Bilanzposition zur Bereit- stellung der den Versicherungsnehmern und Versicherungsnehmerinnen zustehenden Überschussanteile.
  2. Die dem Überschussfonds gutgeschriebenen Beträge dürfen unter Vorbehalt von Artikel 150 Buchstabe c ausschliesslich zur Zuteilung von Überschussanteilen an die Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen verwendet werden.

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