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Art. 14b

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 14a VAG)

Interessenkonflikte im Sinne des Gesetzes liegen insbesondere vor, wenn das Versicherungsunternehmen:

  1. unter Verletzung von Treu und Glauben zulasten von bestimmten Versicherungsnehmerinnen oder -nehmern für sich einen finanziellen Vorteil erzielen oder einen finanziellen Verlust vermeiden kann;
  2. am Ergebnis einer Versicherungsdienstleistung ein Interesse hat, das demjenigen der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers widerspricht.

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