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AVO · Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen
Art. 148
Art. 147
Art. 149
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Art. 148
Art. 147
Art. 149
961.011
AVO
Federal Council Ordinance
01.01.2006
Originalquelle
Die Ausschüttungsquote wird zuerst für die Aufwände im Spar-, Risiko- und Kostenprozess verwendet.
Der Gesamtsaldo entspricht der Ausschüttungsquote abzüglich der Aufwände im Spar-, Risiko- und Kostenprozess.
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