Zurück zum Gesetz

Art. 129e

961.011AVOFederal Council Ordinance01.01.2006Originalquelle

(Art. 39f VAG)

  1. Der Inhalt des Basisinformationsblatts muss den Anforderungen nach Anhang 4 entsprechen.
  2. Spezialrechtliche produktspezifische Anforderungen bleiben vorbehalten.
  3. Die FINMA kann Ausführungsbestimmungen erlassen, namentlich zur Verständlichkeit des Basisinformationsblatts.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.