Der Fondsvertrag oder das Anlagereglement eines L-QIF in der Rechtsform des vertraglichen Anlagefonds oder der SICAV mit Immobilienanlagen muss insbesondere folgende Angaben zur Risikoverteilung enthalten:
1. den maximalen Prozentsatz, den der Verkehrswert eines Grundstücks ausmachen darf,
2. den maximalen Prozentsatz, der in Bauland investiert werden kann,
3. den maximalen Prozentsatz, der in Baurechtsgrundstücke investiert werden kann,
4. den maximalen Prozentsatz, der in Schuldbriefe und andere vertragliche Grundpfandrechte investiert werden kann,
5. den maximalen Prozentsatz, der in Anteile an anderen Immobilienfonds und Immobilieninvestmentgesellschaften investiert werden kann.
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