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Art. 25a

951.131NBVFederal Office Ordinance01.05.2004Originalquelle
  1. Die Regeln der Finanzmarktinfrastruktur legen den Zeitpunkt fest, ab welchem:
    1. eine Weisung eines Teilnehmers für eine Zahlung nicht mehr abgeändert
      oder widerrufen werden kann;
    2. eine Zahlung abgewickelt ist.1
  2. Die Finanzmarktinfrastruktur wickelt Zahlungen und Effektenüberträge in Echtzeit ab, längstens aber bis zum Ende des Valutatages.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V der SNB vom 26. Nov. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 5307).

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