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Art. 22

942.211PBVFederal Council Ordinance01.01.1979Originalquelle
  1. Die zuständigen kantonalen Stellen überwachen die vorschriftsgemässe Durchführung dieser Verordnung und verzeigen Verstösse den zuständigen Instanzen.
  2. Das Verfahren richtet sich nach kantonalem Recht.

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