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PBV · Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen
Art. 22
Art. 21
Art. 23
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Art. 22
Art. 21
Art. 23
942.211
PBV
Federal Council Ordinance
01.01.1979
Originalquelle
Die zuständigen kantonalen Stellen überwachen die vorschriftsgemässe Durchführung dieser Verordnung und verzeigen Verstösse den zuständigen Instanzen.
Das Verfahren richtet sich nach kantonalem Recht.
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