916.401TSVFederal Council Ordinance01.09.1995Originalquelle
Als empfänglich für die Lungenseuche der Ziegen gelten Schafe, Ziegen und Gazellen.
Die Inkubationszeit beträgt 45 Tage.
Die Schutzzone erfasst abweichend von Artikel 88 Absatz 2 nur den verseuchten Bestand, die Überwachungszone ein Gebiet im Umkreis von 3 km um den verseuchten Bestand.
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