Zurück zum Gesetz

Art. 32

843WEGFederal Act01.01.1975Originalquelle
  1. Soweit nötig, erlässt der Bundesrat die für die Baurationalisierung unerlässlichen rechtlichen Vorschriften.
  2. Artikel 31 Absatz 2 ist sinngemäss anwendbar.
  3. Die Kantone und die interessierten Organisationen sind vorher anzuhören.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.