Zurück zum Gesetz

Art. 31

843WEGFederal Act01.01.1975Originalquelle
  1. Der Bundesrat erlässt Richtlinien über die Baurationalisierung.
  2. Er trägt dabei dem jeweiligen Stand der Forschung und Technik, den regionalen Besonderheiten, der Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes sowie der Lebensweise der Bevölkerung Rechnung.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.