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Art. 15

842WFGFederal Act01.10.2003Originalquelle
  1. Die zuständigen Stellen überprüfen die Einhaltung der massgebenden Einkommens‑, Vermögens- und Belegungsvorschriften.
  2. Die Mieterinnen und Mieter haben ihnen die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.

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