Neuer Chat
Neuer Chat
Korpus
Korpus
projekte
Neu
Feedback
Feedback
Hilfezentrum
Hilfezentrum
Sprache: DE
Sprache: DE
A
Einstellungen
Einstellungen
Law
/
WFG · Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
Art. 15
Art. 14
Art. 16
Zurück zum Gesetz
Art. 15
Art. 14
Art. 16
842
WFG
Federal Act
01.10.2003
Originalquelle
Die zuständigen Stellen überprüfen die Einhaltung der massgebenden Einkommens‑, Vermögens- und Belegungsvorschriften.
Die Mieterinnen und Mieter haben ihnen die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
0 commentaries
Add commentary
No commentaries are available for this article yet.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.
In Claude öffnen
In ChatGPT öffnen