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Art. 14

842WFGFederal Act01.10.2003Originalquelle

Die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Baurechtsberechtigten sind verpflichtet, die auf Grund von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen erzielte Reduktion der Liegenschaftskosten durch Ermässigung der Mietzinse an die Mieterschaft weiterzugeben.

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