Zurück zum Gesetz

Art. 109

837.02AVIVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle

(Art. 83 und 92 AVIG)

  1. Die Prüfungen der Geschäftsführung bei den ALV-Durchführungsstellen umfassen:
    1. Prüfung der Rechnungsführung und des Inventars (Art. 109a );
    2. Prüfung der EDV-Anwendungen (Art. 109b );
    3. Revision der Auszahlungen und Arbeitgeberkontrollen (Art. 110);
    4. 1 Prüfung des Gesetzesvollzugs der zuständigen Amtsstellen.
  2. Die Ausgleichsstelle kann eine Treuhandstelle mit der Prüfung beauftragen.
  3. 2

Footnotes

  1. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2000, in Kraft seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 3097).

  2. Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 15. Nov. 2000, mit Wirkung seit. 1. Jan. 2001 (AS 2000 3097).

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.