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Art. 16v

834.1EOGFederal Act01.01.1953Originalquelle
  1. Die Entschädigung für den bezogenen Adoptionsurlaub wird als Taggeld ausgerichtet.
  2. Es besteht Anspruch auf höchstens 14 Taggelder.
  3. Wird der Urlaub wochenweise bezogen, so werden pro Woche 7 Taggelder ausgerichtet.
  4. Wird der Urlaub tageweise bezogen, so werden pro 5 entschädigte Tage zusätzlich 2 Taggelder ausgerichtet.

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