Neuer Chat
Neuer Chat
Korpus
Korpus
projekte
Neu
Feedback
Feedback
Hilfezentrum
Hilfezentrum
Sprache: DE
Sprache: DE
A
Einstellungen
Einstellungen
Law
/
EOG · Bundesgesetz über den Erwerbsersatz
Art. 16v
Art. 16u
Art. 16w
Zurück zum Gesetz
Art. 16v
Art. 16u
Art. 16w
834.1
EOG
Federal Act
01.01.1953
Originalquelle
Die Entschädigung für den bezogenen Adoptionsurlaub wird als Taggeld ausgerichtet.
Es besteht Anspruch auf höchstens 14 Taggelder.
Wird der Urlaub wochenweise bezogen, so werden pro Woche 7 Taggelder ausgerichtet.
Wird der Urlaub tageweise bezogen, so werden pro 5 entschädigte Tage zusätzlich 2 Taggelder ausgerichtet.
0 commentaries
Add commentary
No commentaries are available for this article yet.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.
In Claude öffnen
In ChatGPT öffnen