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Art. 81

832.202UVVFederal Council Ordinance01.01.1984Originalquelle

Als Betriebe der Getränkefabrikation im Sinne von Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe k des Gesetzes gelten auch Getränkegrosshandelsbetriebe und Getränkedepots, mit denen Transportbetriebe verbunden sind.

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