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Art. 58

831.301ELVFederal Council Ordinance01.01.1971Originalquelle
  1. Der Bundesanteil für das Jahr 2008 wird aufgrund der laufenden Fälle der Hauptauszahlung für den Monat Dezember 2008 festgelegt.
  2. Für die Ermittlung der Fallzahlen zur Festsetzung der Fallpauschale für das Jahr 2008 sind die laufenden Fälle der Hauptauszahlung für den Monat Dezember 2008 massgebend.

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