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Art. 86b

824.01ZDVFederal Council Ordinance01.10.1996Originalquelle

(Art. 15a ZDG)

  1. Das ZIVI kann Institutionen, welche ihre Anerkennung als Einsatzbetrieb sichtbar machen wollen, unterstützen, indem es diesen geeignete Schriftträger zur Verfügung stellt.
  2. Das ZIVI sorgt dafür, dass Gruppeneinsätze als Zivildiensteinsätze gekennzeichnet werden können.

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