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Art. 118a

824.01ZDVFederal Council Ordinance01.10.1996Originalquelle
  1. Muss aufgrund der Änderung vom 20. Juni 2018 für einen Einsatzbetrieb die Kategorie nach Anhang 2a neu festgelegt werden, so bezahlt der Einsatzbetrieb die Abgabe gestützt auf die bisher festgelegte Kategorie, bis der angepasste Anerkennungsentscheid rechtskräftig ist.
  2. Für Einsätze, die vor dem Inkrafttreten der Änderung vereinbart wurden, gelten die Tarife nach Anhang 2a bisherigen Rechts.

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