Lebensmittel, die den Änderungen vom 14. September 2015 nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 30. September 2016 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt, gekennzeichnet und angepriesen werden.
Sie dürfen noch bis zur Erschöpfung der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.
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