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Anhang 2

814.41LSVFederal Council Ordinance01.04.1987Originalquelle

(Art. 38 Abs. 3)

Anforderungen an Berechnungsverfahren und Messgeräte

1 Berechnungsverfahren

1Die Verfahren zur Berechnung der Lärmimmissionen müssen berücksichtigen:

  1. die Emissionen der Lärmquellen der Anlage;
  2. die Abstände des Immissionsorts von den Lärmquellen der Anlage oder von den Flugwegen (Abstands- und Luftdämpfung);
  3. die Auswirkungen des Bodens auf die Schallausbreitung (Bodeneffekte);
  4. die Auswirkungen von Bauten und natürlichen Hindernissen auf die Schallausbreitung (Hindernisdämpfung und Reflexionen).

2Das BAFU empfiehlt den Vollzugsbehörden entsprechend dem Stand der Technik geeignete Berechnungsverfahren.

2 Messgeräte

Für die Messgeräte, die zur Messung der Lärmimmissionen verwendet werden, gelten die Anforderungen der Messmittelverordnung vom 15. Februar 20061und der entsprechenden Ausführungsvorschriften des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements.

Footnotes

  1. SR 941.210

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