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GSchV · Gewässerschutzverordnung
Art. 61d
Art. 61c
Art. 61e
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Art. 61d
Art. 61c
Art. 61e
814.201
GSchV
Federal Council Ordinance
01.01.1999
Originalquelle
Das BAFU legt die Beiträge mittels Verfügung fest oder schliesst dazu mit dem Beitragsempfänger einen Vertrag ab.
Es richtet die Beiträge nach Fortschritt des Projektes aus.
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