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Art. 61d

814.201GSchVFederal Council Ordinance01.01.1999Originalquelle
  1. Das BAFU legt die Beiträge mittels Verfügung fest oder schliesst dazu mit dem Beitragsempfänger einen Vertrag ab.
  2. Es richtet die Beiträge nach Fortschritt des Projektes aus.

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