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GSchV · Gewässerschutzverordnung
Art. 61c
Art. 61b
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Art. 61c
Art. 61b
Art. 61d
814.201
GSchV
Federal Council Ordinance
01.01.1999
Originalquelle
Das Gesuch um Finanzhilfen oder Abgeltungen im Einzelfall wird beim BAFU eingereicht.
Es erlässt Richtlinien über die Angaben und Unterlagen zum Gesuch.
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