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Art. 53

814.201GSchVFederal Council Ordinance01.01.1999Originalquelle

Abgeltungen für beitragsberechtigte Abfallanlagen (Art. 62 Abs. 1 und 2 GSchG) werden bei Projekten an die Planung, die erstmalige Erstellung und die Erweiterung einzeln geleistet.

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