Zurück zum Gesetz

Anhang 8a

813.12VBPFederal Council Ordinance01.08.2005Originalquelle

(Art. 14 Abs. 2 Bst. c)

Gesuch um Zulassung für den Parallelhandel

1 Unterlagen für Gesuche nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer 1

1.1 Das Gesuch um Zulassung für den Parallelhandel nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer 1 muss die folgenden Informationen enthalten:

  1. Bezeichnung und Zulassungsnummer des Biozidprodukts im Ursprungsstaat;
  2. Name und Adresse der zuständigen Behörde des Ursprungsstaats;
  3. Name und Adresse der Inhaberin der Zulassung im Ursprungsstaat;
  4. Original der Etikette und der Verwendungsvorschriften, mit denen das Biozidprodukt im Ursprungsstaat in Verkehr gebracht wird, wenn die Anmeldestelle dies für die Prüfung für erforderlich hält;
  5. Name und Adresse der Gesuchstellerin;
  6. vorgesehene Bezeichnung des Biozidprodukts, das in Verkehr gebracht werden soll;
  7. Entwurf der Etikette für das Biozidprodukt, das in Verkehr gebracht werden soll;
  8. eine Probe des einzuführenden Biozidprodukts, wenn die Anmeldestelle dies für erforderlich hält;
  9. Bezeichnung und Zulassungsnummer des Referenzprodukts.

1.2 Die Anmeldestelle kann eine Übersetzung der wesentlichen Teile der in Ziffer 1.1. Buchstabe d genannten Original-Verwendungsvorschriften verlangen.

2 Unterlagen für Gesuche nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer 2

2.1 Das Gesuch um Zulassung für den Parallelhandel nach Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe j Ziffer 2 muss die folgenden Informationen enthalten:

  1. die Bezeichnung des Biozidprodukts;
  2. die Informationen nach Ziffer 1 Buchstaben d–i.

2.2 Die Anmeldestelle kann von der Gesuchstellerin verlangen:

a. eine Übersetzung der wesentlichen Teile der in Ziffer 1.1 Buchstabe d genannten Original-Verwendungsvorschriften; und

b. zusätzliche Unterlagen zum Nachweis dafür, dass das Biozidprodukt mit dem Referenzprodukt identisch ist.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.