784.101.1FDVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle
Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen ihre Kundinnen und Kunden vor dem Erhalt unlauterer Werbung im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe o, u oder v UWG1schützen, soweit es der Stand der Technik zulässt.
Sie stellen den Kundinnen und Kunden ein dazu geeignetes Mittel zur Verfügung, das die Anbieterinnen betreiben müssen. Sie informieren die Kundinnen und Kunden bei Vertragsabschluss sowie einmal jährlich über die Vor- und Nachteile dieses Mittels. Die Kundinnen und Kunden müssen das Mittel jederzeit kostenlos deaktivieren und reaktivieren können.
Die Anbieterinnen dürfen unlautere Werbung unterdrücken.
Hat eine Anbieterin Kenntnis davon, dass eine ihrer Kundinnen oder einer ihrer Kunden über ihr Fernmeldenetz unlautere Werbung versendet oder weiterleitet, so muss sie den Versand dieser Nachrichten umgehend sperren und den Aufbau der entsprechenden Verbindungen verhindern. Sie darf Kundinnen und Kunden, die unlautere Werbung versenden oder weiterleiten, vom Fernmeldenetz trennen.
Jede Anbieterin muss eine Meldestelle für unlautere Werbung betreiben, die aus ihrem Fernmeldenetz stammt oder über ihr Fernmeldenetz weitergeleitet wurde.
Jede Anbieterin muss eine Meldestelle für ihre gesperrten oder vom Einsatz des Mittels nach Absatz 2 betroffenen Kundinnen und Kunden betreiben. Sie muss auf Anfrage Auskunft über die Gründe der Sperrung oder des Einsatzes des Mittels geben. Damit sie ihre Auskunftspflicht wahrnehmen kann, müssen ihr sämtliche an der Kommunikation beteiligten Anbieterinnen die notwendigen Informationen liefern.
Das BAKOM kann technische und administrative Vorschriften über den Schutz der Kundinnen und Kunden vor dem Erhalt unlauterer Werbung erlassen.
Bei unlauterer Werbung im Sinne von Artikel 3 Buchstaben o und v UWG oder entsprechenden ausländischen Vorschriften kann die zuständige Bundesstelle für die Ausübung ihres Klagerechts und für die Gewährung der Amtshilfe nach dem UWG von den Anbieterinnen die erforderlichen Auskünfte einholen und Unterlagen verlangen.