784.101.1FDVFederal Council Ordinance01.04.2007Originalquelle
Die Grundversorgungskonzessionärin misst die Qualität der Grundversorgungsangebote und erstattet dem BAKOM jährlich Bericht. Es gelten die folgenden Qualitätskriterien:
a. betreffend die Anschlüsse:
1. Frist für die Inbetriebsetzung eines Anschlusses,
2. Anzahl Fehlermeldungen pro Anschluss und Jahr,
3. Reparaturzeit;
b. betreffend den öffentlichen Telefondienst:
1. Verfügbarkeit des Dienstes,
2. Verbindungsaufbauzeit,
3. Sprachübertragungsqualität,
4. Häufigkeit des erfolglosen Verbindungsaufbaus infolge von Netzüberlastung oder Netzfehlern;
c. betreffend den Zugangsdienst zum Internet:
1. Verfügbarkeit des Dienstes,
2. Datenübertragungsrate,
3. Datenübertragungszeit,
4. Datenübertragungsqualität;
d. die Reaktionszeit der Dienste für Menschen mit einer Behinderung;
e. die Abrechnungsgenauigkeit der Rechnung.
Das BAKOM regelt die technischen Einzelheiten und setzt die Zielwerte der Qualitätskriterien fest. Es orientiert sich dabei an den Fortschritten im Bereich der Qualität und berücksichtigt die technologische Entwicklung.
Die Grundversorgungskonzessionärin muss dem BAKOM Zugang zu den Messanlagen und den Rohdaten der Messergebnisse gewähren, damit dieses kontrollieren kann, ob die Zielwerte der Qualitätskriterien erreicht werden.
Das BAKOM kann eine unabhängige Fachperson damit beauftragen zu kontrollieren, ob die Zielwerte der Qualitätskriterien erreicht werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung können veröffentlicht werden.
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