Zurück zum Gesetz

Art. 24b

784.10FMGFederal Act20.10.1997Originalquelle

Bestehen für einen bestimmten konzessionspflichtigen Sachverhalt keine Konzessionsvorschriften, so legt die Konzessionsbehörde diese im Einzelfall fest.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.