(Art. 65b )
| Kategorie von Objekten | Voraussetzung | Zwingende Markierungen und Befeuerungen |
|---|---|---|
| Antennen oder Masten | Höhe von 60 m und mehr | – Markierung: Rot/weiss/rote Lackierung auf 30 % der Mastlänge von der Spitze abwärts – Befeuerung: Rote Niederleistungsfeuer auf der Spitze. |
| Bauprofile | Höhe von 60 m und mehr im bebauten Gebiet oder von 40 m und mehr im unbebauten Gebiet | – Markierung: Rot/weiss/rote Lackierung auf 30 % der Mastlänge von der Spitze abwärts – Befeuerung: Rote Niederleistungsfeuer auf der Spitze. |
| Freileitungen (mit Ausnahme von Hochspannungs-Freileitungen gemäss Art. 63 Buchstabe a) | Höhe von 60 m und mehr | Markierung: Orange Kugeln positioniert am Anfang und am Ende sowie auf den Masten. |
| Hängebrücken | Höhe von 60 m und mehr im bebauten Gebiet oder von 40 m und mehr im unbebauten Gebiet | Markierung: Orange Kugeln positioniert am Anfang und Ende sowie auf den Zwischenstützen |
| Krane oder Krangruppen | Höhe von 60 m und mehr im bebauten Gebiet oder von 40 m und mehr im unbebauten Gebiet | – Markierung: Orange Manschette oder Kugel jeweils auf der Spitze und den Auslegern – Befeuerung: Rote Niederleistungsfeuer auf der Spitze und den Auslegern. |
| Materialseilbahnen | Höhe von 60 m und mehr im bebauten Gebiet oder von 40 m und mehr im unbebauten Gebiet | Markierung: Orange Kugeln positioniert bei Tal- und Bergstation sowie auf den diese Seilabschnitte betreffenden Zwischenstützen |
| Mobilkrane | Höhe von 60 m und mehr im bebauten Gebiet oder von 40 m und mehr im unbebauten Gebiet | – Markierung: Orange Manschette oder Kugel auf der Spitze oder ein lackierter Rollenkopf – Befeuerung: Rote Niederleistungsfeuer auf der Spitze |
| Personenseilbahnen | Höhe von 60 m und mehr | Markierung: Orange Kugeln positioniert bei Tal- und Bergstation sowie auf den diese Seilabschnitte betreffenden Zwischenstützen |
| Slacklines | Höhe von 40 m und mehr im unbebauten Gebiet | Markierung: Orange Kugeln positioniert am Anfang und Ende |
| Temporäre Messmasten | Höhe von 60 m und mehr im bebauten Gebiet oder von 40 m und mehr im unbebauten Gebiet | – Markierung: Rot/weiss/rote Lackierung auf 30 % der Mastlänge von der Spitze abwärts – Befeuerung: Rote Niederleistungsfeuer auf der Spitze. |
| Temporäre Seilkrane | Höhe von 60 m und mehr im bebauten Gebiet oder von 40 m und mehr im unbebauten Gebiet | Markierung: Orange Kugeln positioniert bei Tal- und Bergstation sowie auf den Zwischenstützen, bei Ausserbetrieb Hängenlassen eines rot-weiss-rot markierten Fasses oder einer Kugel. |
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