743.011SebVFederal Council Ordinance01.01.2007Originalquelle
Vor Erteilung der Betriebsbewilligung darf das Datum der Betriebsaufnahme nur öffentlich angekündigt werden, wenn darauf hingewiesen wird, dass die Betriebsbewilligung noch ausstehe.
Die Ankündigung bindet die Bewilligungsbehörde nicht.
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