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SebV · Verordnung über Seilbahnen zur Personenbeförderung
Art. 35a
Art. 35
Art. 36
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Art. 35a
Art. 35
Art. 36
743.011
SebV
Federal Council Ordinance
01.01.2007
Originalquelle
Betriebsbewilligungen werden auf Gesuch hin erteilt.
Sie sind unbefristet.
Kantonale Betriebsbewilligungen können befristet erteilt werden.
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