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Art. 88a

741.51VZVFederal Council Ordinance01.01.1977Originalquelle
  1. Wird die praktische Führerprüfung der Unterkategorie A1 mit einem Motorrad abgelegt, dessen Geschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, so dürfen nur entsprechende Motorräder geführt werden.
  2. Diese Beschränkung wird im Führerausweis eingetragen (Art. 24d ), sofern der Inhaber das 16. Altersjahr zurückgelegt hat.

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