741.51VZVFederal Council Ordinance01.01.1977Originalquelle
Die Bewilligung wird auf drei Jahre befristet. Ihre Geltungsdauer wird um jeweils drei Jahre verlängert, wenn der Inhaber den Nachweis erbringt, dass er innerhalb der drei Jahre:
an mindestens 30 Tagen Weiterausbildungskurse für die Inhaber eines Führerausweises auf Probe erteilt hat; und
zwei ganztägige Weiterbildungskurse für Moderatoren besucht hat.
Die Anforderungen an die Organisatoren und den Inhalt der Weiterbildungskurse für Moderatoren legen die Kantone im Einvernehmen mit dem ASTRA fest.
Den Moderatoren ist die Erteilung von Weiterausbildungskursen von den Kursveranstaltern und jeder ganztägige Besuch von Weiterbildungskursen von deren Organisatoren schriftlich zu bestätigen.
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