741.51VZVFederal Council Ordinance01.01.1977Originalquelle
Die Anerkennung wird um fünf Jahre verlängert für Ärzte:
der Stufe 1, wenn der Inhaber gegenüber der kantonalen Behörde bestätigt, dass er die Anforderungen nach Anhang 1bisweiterhin erfüllt, oder wenn er die Anerkennung einer höheren Stufe erworben hat;
der Stufen 2 und 3, wenn der Inhaber sich an mindestens einem halben Tag zu vier Stunden in verkehrsmedizinischen Fragen fortgebildet oder eine Anerkennung einer höheren Stufe erworben hat;
der Stufe 4, wenn der Inhaber nachweist, dass er sich gemäss dem Titelreglement der Sektion Verkehrsmedizin der SGRM fortgebildet hat.
Die kantonale Behörde kann vorschreiben, dass die Bestätigung nach Absatz 1 Buchstabe a elektronisch erfolgt.
Die Anerkennung eines Verkehrspsychologen wird um fünf Jahre verlängert, wenn er nachweist, dass er die im Weiterbildungscurriculum zur Erlangung des Titels «Fachpsychologin/Fachpsychologe für Verkehrspsychologie FSP» vorgeschriebene Fortbildung oder eine von der VfV als gleichwertig anerkannte Fortbildung besucht hat.
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