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Art. 151e

741.51VZVFederal Council Ordinance01.01.1977Originalquelle
  1. Fahrlehrer, die den Fahrlehrerausweis der Kategorie I vor dem 1. April 2003 erworben haben, dürfen Bewerber um den Führerausweis der Unterkategorie D1 auf Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3500 kg ausbilden.
  2. Fahrlehrer, die den Fahrlehrerausweis der Kategorie IV vor dem 1. April 2003 erworben haben, dürfen die praktische Grundschulung nach Artikel 19 erst erteilen, wenn sie die vom ASTRA vorgeschriebene Weiterbildung besucht haben.

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