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Art. 149

741.51VZVFederal Council Ordinance01.01.1977Originalquelle

Wer gewerbsmässig Motorfahrzeuge an Selbstfahrer vermietet und die vorgeschriebenen Mieterverzeichnisse nicht führt oder sich weigert, den Kontrollorganen darin Einsicht zu gewähren, wird mit Busse bestraft.

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