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Art. 97

741.11VRVFederal Council Ordinance01.01.1963Originalquelle

(Art. 106 Abs. 1 SVG)

  1. Das ASTRA kann für die Durchführung dieser Verordnung technische Einzelheiten regeln und Weisungen erlassen. In Einzelfällen kann es Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen, namentlich für die Verwendung der Fahrzeuge, bewilligen.1
  2. Sondervorschriften für den militärischen Strassenverkehr bleiben vorbehalten.

Footnotes

  1. Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2451).

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