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Art. 33

741.11VRVFederal Council Ordinance01.01.1963Originalquelle

(Art. 42 Abs. 1 SVG)

Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen keinen vermeidbaren Lärm erzeugen. Untersagt sind vor allem:

  1. unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;
  2. hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gängen;
  3. zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren;
  4. fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;
  5. Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme;
  6. unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen;
  7. Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen;
  8. Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder mitgeführt werden.

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