Zur Stärkung der Versorgungssicherheit im Winter sind Massnahmen der Energieeffizienz umzusetzen, die bis spätestens 2035 zu einer Reduktion des Stromverbrauchs um 2 TWh führen.
Zeichnet sich ab, dass die angestrebten Effizienzgewinne nach Absatz 1 nicht erreicht werden können, so kann der Ausbau erneuerbarer Kraftwerke nach dem EnG1intensiviert werden.