Zurück zum Gesetz

Art. 51a

732.11KEVFederal Council Ordinance01.02.2005Originalquelle

Radioaktive Abfälle dürfen chemisch-toxische und chemisch-reaktive Stoffe enthalten, sofern dies mit der sicheren Entsorgung vereinbar ist.

0 commentaries

No commentaries are available for this article yet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.