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Art. 61

711EntGFederal Act01.01.1932Originalquelle

Die Verantwortlichkeit der Mitglieder der Schätzungskommissionen, der von den Kommissionen Beauftragten sowie des Personals der Sekretariate richtet sich nach dem Verantwortlichkeitsgesetz vom 14. März 19581.

Footnotes

  1. SR 170.32

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