641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
Die Typen-Zulassung von Färbungs- und Kennzeichnungseinrichtungen ist bei der Steuerbehörde schriftlich zu beantragen.
Dem Antrag sind eine schematische Darstellung und eine genaue Beschreibung der Färbungs- und Kennzeichnungseinrichtung und ihrer Arbeitsweise beizufügen.
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