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Art. 94

641.611MinöStVFederal Council Ordinance01.01.1997Originalquelle
  1. Die Typen-Zulassung von Färbungs- und Kennzeichnungseinrichtungen ist bei der Steuerbehörde schriftlich zu beantragen.
  2. Dem Antrag sind eine schematische Darstellung und eine genaue Beschreibung der Färbungs- und Kennzeichnungseinrichtung und ihrer Arbeitsweise beizufügen.

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